Skip to main content

Achtung Taschenverträge

Immobilien in Ungarn sollen immer so gekauft werden, wie Sie das auf diesen Internetseiten nachlesen können.

Wie Sie sich hier auch informieren können, gibt es einfach auch Kaufeinschränkungen für Ausländer. Es ist sicherlich bedauerlich, daß größere Flächen, die allermeisten Weingärten und freistehende Bauernhöfe (über 6000qm) nicht oder nur in den allerseltensten Fällen von Ausländern gekauft werden können.

Skrupellose Geschäftemacher und leider auch einige Anwälte haben versucht die eindeutigen rechtlichen Grundlagen zu ignorieren und Immobilien auf Grundlage der sogenannten "Taschenverträge" an ausländische Interessenten verkauft. Es handelt sich dabei ausnahmslos um Kaufangelegenheiten, die nicht im Grundbuch registriert worden sind, ausnahmslos um solche Dokumente (Vorverträge, Kaufverträge über das Niesbrauchrecht...), die dem "Käufer" das Nutzungsrecht über die Liegenschaft versprachen. Weil diese Vereinbarungen nicht im Grundbuch registriert wurden, nennt man diese Vertragswerke im ungarischem Sprachgebrauch auch "Taschenverträge"

Wir haben diese Praxis immer kritisiert, unsere Kunden darauf hingewiesen und selbstverständlich niemals eine Immobilie so verkauft!

Jetzt hat der ungarische Staat einen Schlußstrich unter diese Praxis gezogen und die Inhaber dieser Verträge aufgefordert sich bei den Behörden zu melden. Die Verträge sollen, soweit sie rechtlich nicht einwandfrei sind, rückabgewickelt werden.Ob die "Käufer" jemals Geld wieder sehen ist nicht klar,ebenso steht noch nicht fest ob eine strafrechtliche Verfolgung erfolgen wird.

Dessen ungeachtet können Ausländer natürlich nach wie vor ihr eigenes Haus in Ungarn kaufen. Es ist jedoch wichtiger denn je´, daß man sich vor dem Kauf ausreichend über die rechtlichen Grundlagen informiert.Wenden Sie sich an uns, wir sprechen ungarisch und deutsch und können Sie 100% richtig informieren!